6594 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Jugoslawien über soziale Sicherheit

 

Die Kündigung des Abkommens über soziale Sicherheit mit der Bundesrepublik Jugoslawien zum 30. September 1996 ist zur Sicherstellung des Entfalls der Zahlung von österreichischen Familienbeihilfen für Kinder in Jugoslawien erfolgt, da das Abkommen eine Teilkündigung nur für den Bereich der Familienbeihilfen nicht ermöglicht hat. Mit der Kündigung sind auch die Regelungen in den anderen Bereichen außer Kraft getreten, für deren Weiteranwendung der Abschluss eines entsprechend eingeschränkten neuen Abkommens erforderlich ist.

 

Durch das vorliegende neue Abkommen wird der bisherige Schutz im Bereich der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung mit im Wesentlichen gleichem materiellrechtlichen Inhalt aufrechterhalten, in formaler Hinsicht aber gleichzeitig an die anderen von Österreich in den letzten Jahren geschlossenen Abkommen über soziale Sicherheit angepasst.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.

 

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständi­gen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 03 12

 

 

 

Mag. Melitta Trunk

Franz Wolfinger

Berichterstatterin

Stv.Vorsitzender

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Jugoslawien über soziale Sicherheit, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 03 14

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                         PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES