6594 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des Nationalrates vom 27.
Februar 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der
Bundesrepublik Jugoslawien über soziale Sicherheit
Die
Kündigung des Abkommens über soziale Sicherheit mit der Bundesrepublik
Jugoslawien zum 30. September 1996 ist zur Sicherstellung des Entfalls der
Zahlung von österreichischen Familienbeihilfen für Kinder in Jugoslawien
erfolgt, da das Abkommen eine Teilkündigung nur für den Bereich der Familienbeihilfen
nicht ermöglicht hat. Mit der Kündigung sind auch die Regelungen in den anderen
Bereichen außer Kraft getreten, für deren Weiteranwendung der Abschluss eines
entsprechend eingeschränkten neuen Abkommens erforderlich ist.
Durch
das vorliegende neue Abkommen wird der bisherige Schutz im Bereich der
Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung
mit im Wesentlichen gleichem materiellrechtlichen Inhalt aufrechterhalten, in
formaler Hinsicht aber gleichzeitig an die anderen von Österreich in den
letzten Jahren geschlossenen Abkommen über soziale Sicherheit angepasst.
Der gegenständliche
Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine
verfassungsändernden Bestimmungen.
Eine Zustimmung des
Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da
keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder
betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat
erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages
die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B‑VG
zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht
erforderlich.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen
Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 03 12
Mag.
Melitta Trunk |
Franz
Wolfinger |
Berichterstatterin |
Stv.Vorsitzender |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar
2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der
Bundesrepublik Jugoslawien über soziale Sicherheit, keinen Einspruch zu
erheben.
Wien,
2002 03 14
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES