6617 der
Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Justizausschusses
über den
Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem im Hinblick auf die Schaffung des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 das
allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz, das
Erwerbsgesellschaftengesetz, die Exekutionsordnung, das
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Heizkostenabrechnungsgesetz geändert
werden (Wohnungseigentumsbegleitgesetz 2002)
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden flankierend zur Schaffung eines Wohnungseigentumsgesetzes 2002 einige zivilrechtliche Vorschriften geändert.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002
mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen
Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 04 03
Christoph Hagen Ferdinand Gstöttner
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Hinblick auf die Schaffung des
Wohnungseigentumsgesetzes 2002 das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das
Mietrechtsgesetz, das Erwerbsgesellschaftengesetz, die Exekutionsordnung, das
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Heizkostenabrechnungsgesetz geändert
werden (Wohnungseigentumsbegleitgesetz 2002), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 04 05
............................................................. .............................................................
SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES