6645 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

 

           Um das Hauptziel der 59. ASVG-Novelle, die beiden größten österreichischen Pensionsversicherungsträger bereits mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 zur Pensionsversicherungsanstalt zusammenzuführen, zügig und sicher zu erreichen, soll im Wesentlichen der Überleitungsausschuss in seiner neuen Zusammensetzung (15 Mitglieder) ab 1. Juli 2002 volle Beschlusskompetenz statt der bisherigen Zustimmungsrechte für die Zusammenführung erhalten. Bereits ab 1. Juni 2002 sollen die Bürogeschäfte vom neu bestellten leitenden Angestellten der künftigen Pensionsversicherungsanstalt geführt werden.

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 29. April 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 04 29

 

 

 

Ulrike Haunschmid

Hedda Kainz

Berichterstatterin

Vorsitzende

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 05 03

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                         PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES