6645 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz
geändert wird
Um
das Hauptziel der 59. ASVG-Novelle, die beiden größten österreichischen
Pensionsversicherungsträger bereits mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 zur
Pensionsversicherungsanstalt zusammenzuführen, zügig und sicher zu erreichen,
soll im Wesentlichen der Überleitungsausschuss in seiner neuen Zusammensetzung
(15 Mitglieder) ab 1. Juli 2002 volle Beschlusskompetenz statt der bisherigen
Zustimmungsrechte für die Zusammenführung erhalten. Bereits ab 1. Juni 2002
sollen die Bürogeschäfte vom neu bestellten leitenden Angestellten der
künftigen Pensionsversicherungsanstalt geführt werden.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 29. April 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen
Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 04 29
Ulrike
Haunschmid |
Hedda
Kainz |
Berichterstatterin |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz
geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 05 03
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES