6671 der
Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Übergeben am
25.06.2002
Bericht
des
Landesverteidigungsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 1994, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Munitionslagergesetz, das Militär-Auszeichnungsgesetz, das Militärbefugnisgesetz und das Sperrgebietsgesetz 2002 geändert werden sowie das Tapferkeitsmedaillen-Zulagengesetz 1962 aufgehoben wird (Reorganisationsbegleitgesetz - REORGBG)
In der
Koalitionsvereinbarung der derzeitigen Regierungsparteien vom Februar 2000 ist
als Maßnahme im Kapitel „Bundesheer“ ua. eine „Weiterführung der
Verwaltungsreform durch Straffung der Kommanden, Stäbe, Ämter und der
Zentralstelle“ (Z 19) ins Auge gefasst. Über Weisung des Bundesministers
für Landesverteidigung wurden im Frühjahr 2001 entsprechende Vorarbeiten
begonnen. Ziel der genannten Reorganisation ist ua. eine Entlastung der
Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung von rein operativen
Angelegenheiten durch Übertragung der jeweiligen Kompetenz auf nachgeordnete
Behörden. Ende Jänner 2002 wurden durch den Bundesminister für Landesverteidigung
die Grundzüge der neuen Organisationsstrukturen festgelegt und deren Realisierung
in die Wege geleitet. Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates
sollen die im Zusammenhang mit diesen umfassenden Maßnahmen zur
Verwaltungsreform erforderlichen Legislativmaßnahmen im Wehrrecht umgesetzt
werden. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Maßnahmen:
– Umbenennung des
Amtes des „Generaltruppeninspektors“ in „Chef des Generalstabes“ im Hinblick
auf die Schaffung eines Generalstabes,
– Umbenennung des
Heeresgebührenamtes in „Heerespersonalamt“ im Hinblick auf die beabsichtigte
Erweiterung des erstinstanzlichen Aufgabenkataloges dieser Behörde,
– Übertragung der
erstinstanzlichen Behördenzuständigkeit im Zusammenhang mit dem
Auslandseinsatzpräsenzdienst vom Bundesminister für Landesverteidigung auf das
Heerespersonalamt,
– Übertragung
diverser anderer erstinstanzlicher Behördenzuständigkeiten des Bundesministers
für Landesverteidigung an nachgeordnete Behörden (Heerespersonalamt bzw.
Militärkommanden).
Durch einen in zweiter Lesung angenommenen Abänderungsantrag werden unter anderem folgende weitere Bereiche im gegenständlichen Beschluss geregelt:
– Abwehr von
Angriffen gegen militärische Rechtsgüter durch Wachen;
– Frage der
Legenden für die Dienste;
– Frage der
Durchführung verdeckter Ermittlung;
– Vorbereitung und
Unterstützung der Durchführung von Observationen;
– Rechte der
Gemeinden im Bereich des Anhörungsrechts vor Erlassung von Verordnungen über
den Gefährdungsbereich bei Munitionslagern.
Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 06 25
Engelbert WEILHARTER Dr. Vincenz LIECHTENSTEIN
Berichterstatter Stv. Vorsitzender