6671 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Übergeben am 25.06.2002

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 1994, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Munitionslagergesetz, das Militär-Auszeichnungsgesetz, das Militärbefugnisgesetz und das Sperrgebietsgesetz 2002 geändert werden sowie das Tapferkeitsmedaillen-Zulagengesetz 1962 aufgehoben wird (Reorganisationsbegleitgesetz - REORGBG)

In der Koalitionsvereinbarung der derzeitigen Regierungsparteien vom Februar 2000 ist als Maßnahme im Kapitel „Bundesheer“ ua. eine „Weiterführung der Verwaltungsreform durch Straffung der Kommanden, Stäbe, Ämter und der Zentralstelle“ (Z 19) ins Auge gefasst. Über Weisung des Bundesministers für Landesverteidigung wurden im Frühjahr 2001 entsprechende Vorarbeiten begonnen. Ziel der genannten Reorganisation ist ua. eine Entlastung der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung von rein operativen Angelegenheiten durch Übertragung der jeweiligen Kompetenz auf nachgeordnete Behörden. Ende Jänner 2002 wurden durch den Bundesminister für Landes­verteidigung die Grundzüge der neuen Organisationsstrukturen festgelegt und deren Realisierung in die Wege geleitet. Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates sollen die im Zusammenhang mit diesen umfassenden Maßnahmen zur Verwaltungsreform erforderlichen Legislativmaßnahmen im Wehrrecht umgesetzt werden. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Maßnahmen:

      Umbenennung des Amtes des „Generaltruppeninspektors“ in „Chef des Generalstabes“ im Hinblick auf die Schaffung eines Generalstabes,

      Umbenennung des Heeresgebührenamtes in „Heerespersonalamt“ im Hinblick auf die beabsichtigte Erweiterung des erstinstanzlichen Aufgabenkataloges dieser Behörde,

      Übertragung der erstinstanzlichen Behördenzuständigkeit im Zusammenhang mit dem Auslandseinsatzpräsenzdienst vom Bundesminister für Landesverteidigung auf das Heerespersonalamt,

      Übertragung diverser anderer erstinstanzlicher Behördenzuständigkeiten des Bundesministers für Landesverteidigung an nachgeordnete Behörden (Heerespersonalamt bzw. Militärkommanden).

Durch einen in zweiter Lesung angenommenen Abänderungsantrag werden unter anderem folgende weitere Bereiche im gegenständlichen Beschluss geregelt:

      Abwehr von Angriffen gegen militärische Rechtsgüter durch Wachen;

      Frage der Legenden für die Dienste;

      Frage der Durchführung verdeckter Ermittlung;

      Vorbereitung und Unterstützung der Durchführung von Observationen;

      Rechte der Gemeinden im Bereich des Anhörungsrechts vor Erlassung von Verordnungen über den Gefährdungsbereich bei Munitionslagern.

Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2002 06 25

                        Engelbert WEILHARTER                                           Dr. Vincenz LIECHTENSTEIN

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender