6676 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Übergeben am 25.06.2002

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002 erlassen wird und das Dünge­mittelgesetz 1994, das Futtermittelgesetz 1999, das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzen­schutzmittelgesetz 1997, das Pflanzgutgesetz 1997, das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Saatgutgesetz 1997, das Sortenschutzgesetz 2001, das Weingesetz 1999 und das Qualitätsklassengesetz geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2002)

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden im Wege einer Sammelnovelle den landwirtschaftlichen Bereich betreffende Gesetze neu erlassen oder geändert.

Zur Erhaltung der biologischen und genetischen Vielfalt der österreichischen Wälder, die ein unverzichtbares Erbe darstellen, ist die Erhaltung der genetischen Ressourcen unverzichtbar. Daneben besteht auch die Notwendigkeit, genetisch hochwertiges Vermehrungsgut zu verwenden. Dadurch soll die forstliche Produktion gesteigert und die Voraussetzungen für die Ertragsfähigkeit der Standorte verbessert werden.

Mit der Novelle zum Düngemittelgesetz 1994 wird ein Verbot der Verwendung von unbehandeltem oder kommunalem Klärschlamm(kompost), Fäkalien sowie gefährlichen Abfällen und Problemstoffen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes in Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln normiert.

Überdies werden die auf Grund der Überleitung des Bundesamtes und Forschungszentrums für Landwirtschaft sowie des Bundesamtes für Agrarbiologie in das Bundesamt für Ernährungssicherheit notwendigen organisatorischen Änderungen vorgenommen.

Diesem letztgenannten Erfordernis entsprechen auch die Änderungen im Futtermittelgesetz 1999, im Pflanzenschutzgesetz 1995, im Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, im Pflanzgutgesetz 1997, im Saatgutgesetz 1997, im Sortenschutzgesetz 2001 und im Qualitätsklassengesetz.

Mit der Novellierung des Rebenverkehrsgesetzes 1996 werden die Voraussetzungen für die Beitrags­einhebung und Verwendung der Beiträge festgelegt und die Richtlinie 2002/11/EG in nationales Recht umgesetzt.

Das Weingesetz 1999 wird an die neuen Vorschriften der Gemeinsamen Marktordnung für Wein und die darauf basierenden Verordnungen der Europäischen Kommission angepasst. Darüber hinaus werden für die Weinkontrolle (Bundeskellereiinspektion) Möglichkeiten geschaffen, die auch weiterhin einen effizienten Vollzug im Rahmen der technischen Entwicklung auf dem Weinsektor gewährleisten.


Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach der Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2002 06 25

                                  Anna Höllerer                                                                   Fritz Grillitsch

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender