6679 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung
parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird
Durch das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG)
wird der Arbeitgeber verpflichtet, für die Zeit des Arbeitsverhältnisses sowie
für bestimmte entgeltfreie Zeiten (Präsenzdienst, Zivildienst,
Kinderbetreuungsgeld usw.) 1,53 vH des monatlichen Entgelts im Wege des
zuständigen Krankenversicherungsträgers an eine Mitarbeitervorsorgekasse
(MV-Kasse) zu leisten. Da auch die bisherige Abfertigung unabhängig vom
individuellen Vergütungsanspruch des Abgeordneten aus Bundesmitteln geleistet
wurde, soll auch der Arbeitgeberbeitrag nach dem Betrieblichen
Mitarbeitervorsorgegesetz vom Bund bestritten werden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 06 25
Mag.
Thomas RAM |
Ulrike
HAUNSCHMID |
Ulrike
HAUNSCHMID |
Berichterstatter |
Vorsitzende |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung
parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird,
keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 06 27
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES