6679 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird

 

 

Durch das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) wird der Arbeitgeber verpflichtet, für die Zeit des Arbeitsverhältnisses sowie für bestimmte entgeltfreie Zeiten (Präsenzdienst, Zivildienst, Kinderbetreuungsgeld usw.) 1,53 vH des monatlichen Entgelts im Wege des zuständigen Krankenversicherungsträgers an eine Mitarbeitervorsorgekasse (MV-Kasse) zu leisten. Da auch die bisherige Abfertigung unabhängig vom individuellen Vergütungsanspruch des Abgeordneten aus Bundesmitteln geleistet wurde, soll auch der Arbeitgeberbeitrag nach dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz vom Bund bestritten werden.

 

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 06 25

 

 

 

Mag. Thomas RAM

Ulrike HAUNSCHMID

Ulrike HAUNSCHMID

Berichterstatter

Vorsitzende

Vorsitzende

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 06 27

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                         PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES