6681 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Berufsausbildungsgesetz, das Konsu­mentenschutzgesetz, das Neugründungs-Förderungsgesetz und das Arbeitskräfte­überlassungsgesetz geändert werden

 

 

Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit und damit zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sind verstärkte Anstrengungen erforderlich. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm vom Februar 2000 zum Ziel gesetzt, Anreize für den Zugang zum Unternehmertum zu geben, um dem in Österreich noch immer bestehenden Defizit an selbstständig Erwerbstätigen entgegenzuwirken.

In Umsetzung des Regierungsprogramms soll die Gewerbeordnung 1994 mit dem Ziel einer Liberalisierung von Berufszugang und Nebenrechten umfassend reformiert werden. Insbesondere sollen nicht mehr erforderliche oder allzu kasuistische Regelungen eliminiert und bürokratische Barrieren für das Selbstständigwerden beseitigt werden. Das hohe Niveau des Ausbildungsstandes in Österreich soll jedoch durch den vorliegenden Entwurf auch weiterhin unangetastet bleiben.

 

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 06 25

 

 

 

Engelbert WEILHARTER

Ulrike HAUNSCHMID

Berichterstatter

Vorsitzende

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Berufsausbildungsgesetz, das Konsu­mentenschutzgesetz, das Neugründungs-Förderungsgesetz und das Arbeitskräfte­überlassungsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 06 27

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                         PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES