6681 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Berufsausbildungsgesetz,
das Konsumentenschutzgesetz, das Neugründungs-Förderungsgesetz und das
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden
Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie
seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit und damit zur Sicherung und
Schaffung von Arbeitsplätzen sind verstärkte Anstrengungen erforderlich. Die
Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm vom Februar 2000 zum Ziel
gesetzt, Anreize für den Zugang zum Unternehmertum zu geben, um dem in
Österreich noch immer bestehenden Defizit an selbstständig Erwerbstätigen
entgegenzuwirken.
In Umsetzung des Regierungsprogramms soll die
Gewerbeordnung 1994 mit dem Ziel einer Liberalisierung von Berufszugang und
Nebenrechten umfassend reformiert werden. Insbesondere sollen nicht mehr
erforderliche oder allzu kasuistische Regelungen eliminiert und bürokratische
Barrieren für das Selbstständigwerden beseitigt werden. Das hohe Niveau des
Ausbildungsstandes in Österreich soll jedoch durch den vorliegenden Entwurf
auch weiterhin unangetastet bleiben.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen
Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 06 25
Engelbert
WEILHARTER |
Ulrike
HAUNSCHMID |
Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das
Berufsausbildungsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das
Neugründungs-Förderungsgesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert
werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 06 27
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES