6714 der
Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i
c h t
des
Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des
Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert wird
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden
unter anderem erforderliche Zitierungsanpassungen vorgenommen sowie
redaktionelle Korrekturen durchgeführt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach
Beratung der Vorlage am
23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu
erheben.
Wien,
2002 07 23
Mag.
Gerhard TUSEK Dipl.-Ing.
Hannes Missethon
Berichterstatter Vorsitzender
DER
BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953
geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 07 25
..............................................................
.............................................................
SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENT
DES BUNDESRATES