6714 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert wird

 

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden unter anderem erforderliche Zitierungs­anpassungen vorgenommen sowie redaktionelle Korrekturen durchgeführt.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am
23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 07 23

 

 

           Mag. Gerhard TUSEK                                                    Dipl.-Ing. Hannes Missethon

               Berichterstatter                                                                         Vorsitzender


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 07 25

 

 

 

 

..............................................................                         .............................................................

            SCHRIFTFÜHRUNG                                          PRÄSIDENT DES BUNDESRATES