6740 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

 

B e r i c h t

des Justizausschusses

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zinsenrecht im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, im Handelsgesetzbuch, im Aktiengesetz 1965 und im Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird (Zinsenrechts-Änderungsgesetz - ZinsRÄG)

 

 

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Zahlungsverzugs-Richtlinie in das österreichische Recht eingefügt. Dabei werden die gesetzlichen Verzugszinsen für Geldforderungen im geschäftlichen Verkehr angehoben. Darüber hinaus wird klargestellt, dass die außergerichtlichen Betreibungs- und Einbringungskosten ein Teil des dem Gläubiger aus dem Verzug erwachsenden Schaden sind, der nicht im Kostenverzeichnis, sondern auf dem ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen ist. Ferner werden einige ältere Vorschriften aufgehoben.

 

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 07 23

 

 

      Mag. John GUDENUS                                                                       Ferdinand Gstöttner

           Berichterstatter                                                                                  Vorsitzender


 

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zinsenrecht im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, im Handelsgesetzbuch, im Aktiengesetz 1965 und im Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird (Zinsenrechts-Änderungsgesetz - ZinsRÄG), keinen Einspruch zu erheben.

 

 

 

 

Wien, 2002 07 25

 

 

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG                                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES