6761 der Beilagen zu den
Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B
e r i c h t
des Finanzausschusses
über den Beschluss des
Nationalrates vom 19. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 - HWG 2002 erlassen
wird und das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanzgesetz 2002, das
Umweltförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz
1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden
Im Jahr 2002 sind österreichweit außergewöhnliche Hochwässer durch dauerhafte Regenfälle verursacht worden. Die Mittel des Katastrophenfonds müssen angesichts des außergewöhnlichen Ausmaßes der Hochwasserkatastrophe verstärkt werden, um die Hilfeleistung durch den Fonds sicherzustellen.
Weiters wurden zahlreiche siedlungswasserwirtschaftliche Einrichtungen (Trinkwasserversorgungen und Abwasserentsorgungen) dramatisch in Mitleidenschaft gezogen. Das Ausmaß der dadurch verursachten Schäden und Folgeschäden ist derzeit noch nicht absehbar.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet außer einem Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 erforderliche Änderungen in verschiedenen Bundesgesetzen (wie z.B. im Katastrophenfondsgesetz 1996, im Bundesfinanzgesetz, im Umweltförderungsgesetz, im Altlastensanierungsgesetz, im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, im Einkommensteuergesetz, im Körperschaftsteuergesetz 1988 und in der Bundesabgabenordnung). Dadurch soll den zu Schaden gekommenen Opfern der Hochwasser-Katastrophe rasch und unbürokratisch geholfen werden.
Artikel 3 des gegenständlichen Beschlusses unterliegt gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. September 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 09 24
Herbert WÜRSCHL Johanna SCHICKER
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 - HWG 2002 erlassen wird und das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanzgesetz 2002, das Umweltförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 09 26
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES