6761 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 - HWG 2002 erlassen wird und das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanz­gesetz 2002, das Umweltförderungsgesetz, das Altlastensanierungs­gesetz, das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden

 

Im Jahr 2002 sind österreichweit außergewöhnliche Hochwässer durch dauerhafte Regen­fälle verursacht worden. Die Mittel des Katastrophenfonds müssen angesichts des außer­gewöhnlichen Ausmaßes der Hochwasserkatastrophe verstärkt werden, um die Hilfeleistung durch den Fonds sicherzustellen.

Weiters wurden zahlreiche siedlungswasserwirtschaftliche Einrichtungen (Trinkwasserver­sorgungen und Abwasserentsorgungen) dramatisch in Mitleidenschaft gezogen. Das Aus­maß der dadurch verursachten Schäden und Folgeschäden ist derzeit noch nicht absehbar.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet außer einem Hochwasseropfer­entschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 erforderliche Änderungen in verschiedenen Bundesgesetzen (wie z.B. im Katastrophenfondsgesetz 1996, im Bundesfinanzgesetz, im Umweltförderungsgesetz, im Altlastensanierungsgesetz, im Allgemeinen Sozialver­sicherungs­gesetz, im Einkommen­steuergesetz, im Körperschaftsteuergesetz 1988 und in der Bundesabgabenordnung). Dadurch soll den zu Schaden gekommenen Opfern der Hochwasser-Katastrophe rasch und unbüro­kratisch geholfen werden.

Artikel 3 des gegenständlichen Beschlusses unterliegt gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates.

 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. September 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2002 09 24

 

 

 

            Herbert WÜRSCHL          Johanna SCHICKER

Berichterstatter    Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2002 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 - HWG 2002 erlassen wird und das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanz­gesetz 2002, das Umweltförderungsgesetz, das Altlastensanierungs­gesetz, das Allge­meine Sozial­versicherungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaft­steuer­gesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden – soweit dieser dem Einspruchs­recht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 09 26 

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG    PRÄSIDENT DES BUNDESRATES