6762 der Beilagen zu den
Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B
e r i c h t
des Finanzausschusses
über den Beschluss des
Nationalrates vom 19. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die
Konkursordnung geändert wird, ein Bundesgesetz, mit dem eine Gerichtgebührenbefreiung
im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe gewährt wird, eingeführt wird, das Glückspielgesetz
und das Wasserrechtsgesetz geändert werden
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet
o eine Änderung in der „Konkursordnung“, nämlich die Verlängerung der Konkursantragsfrist bei Vorliegen einer Naturkatastrophe;
o ein Bundesgesetz, mit dem von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Personen eine „Gerichtsgebührenbefreiung“ im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe gewährt wird;
o eine neue Bestimmung im „Wasserrechtsgesetz 1959“, die sowohl im Katastrophenfall des Hochwassers 2002 als auch hinkünftig in gleichgelagerten Fällen durch Konversion etwaiger wasserrechtlicher Anordnungen in Anordnungen nach den einschlägigen landesgesetzlichen Bestimmungen eine Gleichbehandlung der von den Anordnungen Betroffenen garantieren soll, sowie
o eine Novellierung des Glücksspielgesetzes.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. September 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 09 24
Herbert WÜRSCHL Johanna SCHICKER
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung geändert wird, ein Bundesgesetz, mit dem eine Gerichtgebührenbefreiung im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe gewährt wird, eingeführt wird, das Glückspielgesetz und das Wasserrechtsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 09 26
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES