6766 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Übergeben am 28.01.2003

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Jänner 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Richterdienstgesetz und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 geändert werden (Besoldungs-Novelle 2003)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat für den Bereich der Bundesbediensteten und der Landeslehrer eine Erhöhung der Bezüge um 2,1 Prozent, mindestens jedoch um 30 Euro zum Inhalt.

Die Verhandlungen zwischen dem Bund und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten über die Besoldungsregelung der Bundesbediensteten und der Landeslehrer für das Jahr 2003 brachten am 29. Oktober 2002 folgendes Ergebnis:

1.      Ab l. Jänner 2003 werden bei einer Laufzeit bis 31. Dezember 2003

         a)    die Gehälter der Beamten (soweit sie nicht gemäß § 17 PTSG zugewiesen sind), die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit einem Sondervertrag, in dem keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist, um 2, l %, mindestens jedoch 30 Euro erhöht,

         b)   die im Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückten Zulagen mit Ausnahme der Kinderzulage um 2,1% erhöht.

2.      Die Entgelte für die Teilnehmer an der Eignungsausbildung werden um jenen Prozentsatz erhöht, der sich nach der Z 1 für das Gehalt eines Beamten der Gehaltsstufe l der Verwendungsgruppe A 7 ergibt.

3.  Die Vereinbarung vom 4. 10. 2000 bleibt aufrecht. Die Umsetzung wird nach Vorliegen der tatsächlichen Jahresinflationsrate 2002 (voraussichtlich am 23. 1. 2003) mit der Bundesregierung verhandelt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Jänner 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 01 28

              Friedrich HENSLER Herwig HÖSELE

      Berichterstatter          Vorsitzender