6767 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Übergeben am 28.01.2003
Bericht
des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Jänner 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2003 – SVÄG 2003)
Der
gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag im
Nationalrat eingebracht und wurde einstimmig von diesem beschlossen. Dem
Initiativantrag war unter anderem folgende Begründung beigegeben:
„Im Rahmen des
Nationalen Aktionsplanes zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
werden für alle EU-Staaten sogenannte ‚Raten der Armutsgefährdung’ errechnet.
Um diese Raten festzustellen, bedarf es der Festlegung von Schwellenwerten,
wobei alle Personen, deren Einkommen unter diesen Schwellenwerten liegt, als
armutsgefährdet gelten. Die Berechnung der nationalen Schwellenwerte basiert
auf den Daten des sogenannten ‚Europäischen Haushaltspanels (ECHP)’, das
regelmäßig von allen Mitgliedstaaten zu erstellen ist. Aus diesen Daten werden
standardisierte Pro-Kopf-Einkommen berechnet. 60 % des so errechneten
Medianeinkommens ergibt die Armutsschwelle für einen Ein-Personen-Haushalt. Für
einen Zwei-Personen-Haushalt liegt dieser Wert 1,5-mal höher als für einen
Ein-Personen-Haushalt. Für das Jahr 1998 hat das Institut ‚Interdisciplinary
Center for Comparative Research in the Social Sciences’ als
Armutsgefährdungsschwelle für einen Ein-Personen-Haushalt den Wert von rund
124 000 S (9011,43 €) pro Jahr errechnet. Damit beträgt der Schwellenwert
für Ehepaare 186 000 S (13.517,15 €).
Von der vorgeschlagenen Maßnahme werden rund 37 000 Personen profitieren; die Mehrkosten hiefür werden sich auf rund 25 Millionen Euro belaufen.“
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Jänner 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 01 28
Günther KALTENBACHER Franz WOLFINGER
Berichterstatter Stv. Vorsitzender