6767 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Übergeben am 28.01.2003

Bericht

des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Jänner 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2003 – SVÄG 2003)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht und wurde einstimmig von diesem beschlossen. Dem Initiativantrag war unter anderem folgende Begründung beigegeben:

„Im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung werden für alle EU-Staaten sogenannte ‚Raten der Armutsgefährdung’ errechnet. Um diese Raten festzustellen, bedarf es der Festlegung von Schwellenwerten, wobei alle Personen, deren Einkommen unter diesen Schwellenwerten liegt, als armutsgefährdet gelten. Die Berechnung der nationalen Schwellenwerte basiert auf den Daten des sogenannten ‚Europäischen Haushaltspanels (ECHP)’, das regelmäßig von allen Mitgliedstaaten zu erstellen ist. Aus diesen Daten werden standardisierte Pro-Kopf-Einkommen berechnet. 60 % des so errechneten Medianeinkommens ergibt die Armutsschwelle für einen Ein-Personen-Haushalt. Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt dieser Wert 1,5-mal höher als für einen Ein-Personen-Haushalt. Für das Jahr 1998 hat das Institut ‚Interdisciplinary Center for Comparative Research in the Social Sciences’ als Armutsgefährdungsschwelle für einen Ein-Personen-Haushalt den Wert von rund 124 000 S (9011,43 €) pro Jahr errechnet. Damit beträgt der Schwellenwert für Ehepaare 186 000 S (13.517,15 €).

Von der vorgeschlagenen Maßnahme werden rund 37 000 Personen profitieren; die Mehrkosten hiefür werden sich auf rund 25 Millionen Euro belaufen.“

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Jänner 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 01 28

                Günther KALTENBACHER                 Franz WOLFINGER

       Berichterstatter  Stv. Vorsitzender