6768 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Übergeben am 2003 03 11

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 geändert werden

Mit den Änderungen im Einkommensteuergesetz 1988 werden z.B. 

o      im Bereich der möglichen Hinter­bliebenen­versorgung  Partner, die mit dem Versicherungsnehmer in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft gelebt haben, den EhegattenInnen und Kindern als Renten­bezieher aus prämienbegünstigten Pensionsvorsorgen sowie aus prämienbegünstigten Zukunfts­vorsorgen steuerlich gleichgestellt;

o       Zukunftsvorsorgeprodukte exakt definiert, bzw.

o       Redaktionsversehen beseitigt.

Eine Ergänzung im Bereich der Ermittlung des Kapitalisierungsausmaßes trägt dem Umstand Rechnung, dass aus praktischen Gründen auf statistische Daten vergangener Jahre zurückgegriffen werden muss.

Umsatzsteuergesetz 1994

Bei der Vermietung von Kraftfahrzeugen wird – entsprechend der 6. EG-Richtlinie – der Ort der Ver­mietung dort liegen, wo der Vermieter den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung hat. Mit der Einrichtung der elektronischen Über­mittlung der Voranmeldung soll der Verwaltungs­­aufwand sowohl beim Unternehmer, als auch bei der Finanzbehörde verringert werden.

Die Änderungen im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 bewirken einerseits, dass bei Über­tragung von Ansprüchen aus Zukunftsvorsorgen unabhängig von der Produktgestaltung keine Steuer­pflicht anfällt und andererseits, dass die mit 31. Dezember 2002 ausgelaufene Schenkungs­steuerbefreiung für die Zuwendung von Sparbüchern um ein weiteres Jahr verlängert wird, mit der Einschränkung, dass die Zuwendung von Sparbüchern an Personen der Steuerklasse V nicht mehr unbegrenzt, sondern nur bis zu einem Betrag von 100.000 Euro steuerbefreit sein soll.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 03 11

Johann Kraml                 Johanna Schicker

       Berichterstatter              Vorsitzende