6774 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versöhnungsfonds-Gesetz geändert wird

Die Notwendigkeit einer Verlängerung der Funktionsdauer für das Kuratorium des Österreichischen Versöhnungsfonds (ÖVF) ist vor allem in dem Umstand begründet, dass es dem Büro des ÖVF nicht möglich ist, sämtliche in seinen Zuständig­keitsbereich fallende Anträge ehemaliger Zwangsarbeiter bis zum Ablauf der derzeitigen Funktionsdauer am 27. November 2003 zu bearbeiten und zur Auszahlung zu bringen.

Entsprechend der Verlängerung der Funktionsdauer ist es erforderlich, auch die Antragsfrist, die bisher mit 27. September 2003 auslaufen würde, bis zum 31. Dezember 2003 zu verlängern.

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates beinhaltet sowohl eine Ver­längerung der Funktionsdauer des Österreichischen Versöhnungsfonds bis 31. Dezember 2004, als auch die Verlängerung der Antragsfrist bis 31. Dezember 2003.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 2003 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 04 08

Gottfried Kneifel     Herwig Hösele

       Berichterstatter           Vorsitzender