6794 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird
Jedem Mitglied des Nationalrates gebührt für Aufwendungen für einen parlamentarischen Mitarbeiter ein Vergütungsanspruch, der nach dem monatlichen Gehalt eines Bundesbeamten bemessen wird. Dabei werden nach der Gesetzeslage allerdings keine Einmalzahlungen berücksichtigt.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet daher – zur Umsetzung der Nachtragsregelung für den Gehaltsabschluss 2002 auch für parlamentarische Mitarbeiter – die Verankerung der einmaligen Abfindung im Monat Juli 2003 im Parlamentsmitarbeitergesetz.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juni 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 23. Juni 2003
Mag. Gerhard Tusek Herwig Hösele
Berichterstatter Vorsitzender