6796 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

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Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird

Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 172 der Beilagen

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 172 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XXII. GP, folgende Änderungen beschlossen:

„l. Im § 20 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)" und wird folgender Abs. 2
angefügt:

,(2) Für Personen, die im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung gemäß § 8b
Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes BGBl. Nr. 142/1969, ausgebildet werden, besteht nach
Maßgabe der Festlegungen gemäß § 8b Abs. 8 des Berufsausbildungsgesetzes die Pflicht bzw.
das Recht zum Besuch der Berufsschule.'"