6800 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
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Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem ein
Telekommunikationsgesetz erlassen wird und das Bundesgesetz über die
Verkehrs-
Arbeitsinspektion und das KommAustria-Gesetz geändert werden
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 184 der Beilagen
Der Nationalrat hat anlässlich der
Beschlussfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 184 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des
Nationalrates,
XXII. GP, folgende Änderungen beschlossen:
1. In Artikel l wird im § 29 der Abs. 2 wie folgt
geändert Ein neuer
Absatz 3 wird eingefügt Der bisherige Abs.
3 wird zu Abs. 4.
"(2) Bereitsteller von öffentlichen
Telekommunikationsdiensten haben ihren
Teilnehmern auf Antrag einmal jährlich die entgeltfreie Sperre abgehender
Verbindungen zu frei kalkulierbaren
Diensten bereit zu stellen.
(3)
Erbringer des Universaldienstes
haben ihren Teilnehmern außerdem
nachstehende Einrichtungen und Dienste bereit zu stellen:
1. Möglichkeiten zur Bezahlung
des Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz
und der Nutzung öffentlicher
Telefondienste im Voraus
2. Möglichkeiten zur
Bezahlung des Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz in
Raten.“
2. In Artikel l wird dem § 24 Abs. 2 nachstehender Satz angehängt:
"Die Regulierungsbehörde hat jährlich im Rahmen des Berichtes gem. § 34 Abs. 2
über unlautere Praktiken und die dazu getroffenen Maßnahmen zu informieren."