6800 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

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Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Telekommunikationsgesetz erlassen wird und das Bundesgesetz über die Verkehrs-
Arbeitsinspektion und das KommAustria-Gesetz geändert werden

Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 184 der Beilagen

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 184 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XXII. GP, folgende Änderungen beschlossen:

1. In Artikel l wird im § 29 der Abs. 2 wie folgt geändert Ein neuer
Absatz 3 wird eingefügt Der bisherige Abs. 3 wird zu Abs. 4.

"(2) Bereitsteller von öffentlichen Telekommunikationsdiensten haben ihren
Teilnehmern auf Antrag einmal jährlich die entgeltfreie Sperre abgehender
Verbindungen zu frei kalkulierbaren Diensten bereit zu stellen.

(3)    Erbringer   des    Universaldienstes   haben   ihren   Teilnehmern   außerdem
nachstehende Einrichtungen und Dienste bereit zu stellen:

1.  Möglichkeiten zur Bezahlung des Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz
 und der Nutzung öffentlicher Telefondienste im Voraus

2.   Möglichkeiten zur Bezahlung des Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz in
 
Raten.“

2. In Artikel l wird dem § 24 Abs. 2 nachstehender Satz angehängt:

"Die Regulierungsbehörde hat jährlich im Rahmen des Berichtes gem. § 34 Abs. 2

über unlautere Praktiken und die dazu getroffenen Maßnahmen zu informieren."