6803 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidenten­wahl­gesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenz­gesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksab­stimmungs­gesetz 1972 und das Volks­befragungsgesetz 1989 geändert werden

Von zahlreichen Gemeinden wird seit Jahrzehnten die Festlegung einer Pauschalgebühr für die Ver­gütung von bei bundesweit durchzuführenden Wahlereignissen entstandenen Kosten gefordert.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates enthält Pauschalierungsregelungen für sämtliche Wahlereignisse sowie auch für die Vergütung der bei der Führung der Wählerevidenz und der Europa-Wählerevidenz einschließlich der Datenübermittlung an den Bundesminister für Inneres oder das Land entstandenen Kosten. Die aufgenommenen Vergütungssätze entsprechen - aufsummiert - dem durch­schnittlichen Kostentransfer, der bei früheren vergleichbaren Wahlereignissen geleistet wurde. Die Einführung der Wahlkostenpauschalierung ist für den Bund somit aufkommensneutral. Außerdem sind von den Landeshauptmännern diese Pauschalentschädigung unverzüglich weiterzuleiten, sobald diese vom Bundesminister für Inneres angewiesen wurden.

Zusätzlich wird der Verwaltungsaufwand im Vergleich zur geltenden Rechtslage wesentlich reduziert, sodass hier insbesondere mit Einsparungen zu rechnen sein wird.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 21

Mag. Gerhard Tusek            Karl Boden 

       Berichterstatter    Stv. Vorsitzender