6804 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird und das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion und das KommAustria-Gesetz geändert werden

Der vorliegende Gesetzesbeschluss hat folgende Schwerpunkte:

-       Die direkte Umsetzung der einschlägigen Richtlinien in die innerstaatliche Rechtsordnung, wobei der Anpassungsbedarf aus den am 14. Februar 2002 vom Rat der Europäischen Union als „Telekomreformpaket“ angenommenen Richtlinien resultiert.

-       Die Gestaltung der künftigen Regulierungspolitik Österreichs:

         In jenen Bereichen, in denen die Richtlinien den Mitgliedstaaten regulativen Spielraum einräumen, soll dieser zur individuellen Gestaltung der künftigen Telekommunikationspolitik genutzt und damit die Entwicklung des Telekomunikationsmarktes durch die Gestaltung der dort herrrschenden Spielregeln beeinflusst werden.

-        Administrative Anpassungen unter Berücksichtigung der Erfahrungen bei der Vollziehung des Telekommunikationsrechtes:

         Dabei handelt es sich in erster Linie um Maßnahmen, die darauf abzielen, erkannte Mängel und Regelungsdefizite in der Vollziehung durch die Regulierungsbehörde und die Fernmeldebehörden zu beseitigen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 21

Christoph Hagen                Wilhelm Grissemann

       Berichterstatter           Vorsitzender