6812 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Festlegung des Bundesbeitrags zum Betrieb des Marchfeldkanalsystems erlassen und das Marchfeldkanalgesetz aufgehoben wird (Marchfeldkanal-Bundesbeitragsgesetz)

Nach Fertigstellung des Marchfeldkanalsystems in seiner Grundausstattung (einschließlich Versickerungs­anlagen bzw. Anlagen zur Anreicherung des Grundwassers) hat die Errichtungsgesellschaft die betriebsfähigen Anlagen gemäß § 15 Marchfeldkanalgesetz an die vom Land Niederösterreich errichtete Betriebsgesellschaft mit allen Rechten und Pflichten zu übergeben. Damit hat die Errichtungsgesellschaft ihre Aufgaben erfüllt. 

Ziel des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates ist die Auflösung der Errichtungsgesellschaft im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge seitens der Betriebsgesellschaft und eine eindeutige Definition der verbleibenden finanziellen Verpflichtungen des Bundes.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 21

Christoph Hagen                Wilhelm Grissemann

       Berichterstatter           Vorsitzender