6813 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich, mit der der Syndikatsvertrag zwischen der Republik Österreich (Bund) und dem Land Niederösterreich betreffend die Errichtung und den Betrieb eines Marchfeldkanalsystems geändert und ergänzt wird

Nach Fertigstellung des Marchfeldkanalsystems in seiner Grundausstattung (einschließlich Versickerungsanlagen bzw. Anlagen zur Anreicherung des Grundwassers) hat die Errichtungsgesellschaft die betriebsfähigen Anlagen gemäß § 15 Marchfeldkanalgesetz an die vom Land Niederösterreich errichtete Betriebsgesellschaft mit allen Rechten und Pflichten zu übergeben. Damit hat die Errichtungsgesellschaft ihre Aufgaben erfüllt.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates betrifft die notwendige Anpassung des Syndikatsvertrages zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich entsprechend dem Gesetzesbeschluss für ein Marchfeld-Bundesbeitragsgesetz, welches die Auflösung der Errichtungsgesellschaft im Rahmen einer Gesamt­rechts­nachfolge seitens der Betriebsgesellschaft und eine eindeutige Definition der verbleibenden finanziellen Verpflichtungen des Bundes regelt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 21

Christoph Hagen                Wilhelm Grissemann

       Berichterstatter           Vorsitzender