6813 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003
betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem
Land Niederösterreich, mit der der Syndikatsvertrag zwischen der Republik
Österreich (Bund) und dem Land Niederösterreich betreffend die Errichtung und
den Betrieb eines Marchfeldkanalsystems geändert und ergänzt wird
Nach Fertigstellung des Marchfeldkanalsystems in seiner Grundausstattung (einschließlich Versickerungsanlagen bzw. Anlagen zur Anreicherung des Grundwassers) hat die Errichtungsgesellschaft die betriebsfähigen Anlagen gemäß § 15 Marchfeldkanalgesetz an die vom Land Niederösterreich errichtete Betriebsgesellschaft mit allen Rechten und Pflichten zu übergeben. Damit hat die Errichtungsgesellschaft ihre Aufgaben erfüllt.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
betrifft die notwendige Anpassung des Syndikatsvertrages zwischen dem Bund und
dem Land Niederösterreich entsprechend dem Gesetzesbeschluss für ein
Marchfeld-Bundesbeitragsgesetz, welches die Auflösung der
Errichtungsgesellschaft im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge seitens der
Betriebsgesellschaft und eine eindeutige Definition der verbleibenden
finanziellen Verpflichtungen des Bundes regelt.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 07 21
Christoph Hagen Wilhelm Grissemann
Berichterstatter Vorsitzender