6816 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem - in Umsetzung der Richtlinie 2001/37/EG - das Bundesgesetz über das Herstellen und das In-Verkehr-Bringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) geändert wird

Die Richtlinie 2001/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2001 zur An­gleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen löst die bisher geltenden innerstaatlich umgesetzen Richtlinien 89/622/EWG und 89/239/EWG ab. Es werden teilweise die früheren Bestimmungen betreffend Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakwaren präzisiert, teilweise darüber hinausgehende neue Bestimmungen zu diesem Rechtsthema statuiert, die allesamt der innerstaatlichen Umsetzung bedürfen.

Ziel des Gesetzesbeschlusses des Nationalrates ist die innerstaatliche Ausführung der Bestimmungen der Richtlinie 2001/37/EG.

Inhalt des vorliegenden Gesetzesbeschlusses sind die Anpassung im Sinne des technischen Fortschritts der Definitionen von im Tabakgesetz verwendeten Begriffen, die Festlegung neuer Grenzwerte für den Kondensat-(Teer-), Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt im Zigarettenrauch sowie die Neufestlegung der auf Tabakwarenpackungen anzubringenden Angaben und Warnhinweise.

Die Hersteller oder Importeure von Tabakwaren haben jährlich detaillierte Listen über ihre Produkte und deren Inhaltsstoffe an das für Gesundheitsangelegenheiten zuständige Bundesministerium zu übermitteln – einerseits zur Kundentransparenz, andererseits zur Weiterleitung an die Europäische Kommission.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 21

Josef Saller      Paul Fasching

       Berichterstatter            Vorsitzender