6818 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz geändert wird
Es besteht ein dringender Anpassungsbedarf des Lebensmittelgesetzes an das Gemeinschaftsrecht im Hinblick auf die jüngsten Urteile des EuGH im Bereich gesundheitsbezogener Angaben sowie die neue "Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie". Diese Anpassungen sind unter Gewährleistung des Schutzes der Verbraucher herbeizuführen. Es ist zu berücksichtigen, dass sich das Leitbild des Verbrauchers in den letzten 25 Jahren gewandelt hat und grundsätzlich von einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher auszugehen ist.
Für den Bund sind keine Kosten zu erwarten. Für andere Gebietskörperschaften (Organe der Länder gemäß § 35 Abs. l LMG 1975 und der Gemeinden gemäß § 35 Abs. 3 LMG 1975) ist festzuhalten, dass diese bereits jetzt mit der Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen betraut sind.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 07 21
Gottfried Kneifel Paul Fasching
Berichterstatter Vorsitzender