6824 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unterrichtspraktikumsgesetz, BGBl. Nr. 145/1988, geändert wird

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates sieht neben einigen redaktionellen Anpassungen unter anderem folgendes vor:

Die bislang vorgesehene Möglichkeit des Dienstgebers, in bestimmten Fällen von der Absolvierung des Unterrichtspraktikums Nachsicht zu erteilen, ist durch das Deregulierungsgesetz - Öffentlicher Dienst 2002 per 1. September 2002 entfallen. Da es jedoch wenig Sinn macht, bereits beruflich geleistete Tätigkeiten nochmals im Rahmen eines Praktikums absolvieren zu lassen, soll für jene Lehrer, die bereits Unterrichtsarbeit geleistet haben, diese ab einem bestimmten Ausmaß dem Unterrichtspraktikum künftig gleich gestellt werden. Es handelt sich dabei um Lehrer, die eine unterrichtliche Verwendung mindestens im Umfang einer zweijährigen Vollbeschäftigung zurückgelegt haben (die Verwendung muss jedoch an einer Schule erfolgt sein, die einer Schulart entspricht, die im Schulorganisationsgesetz geregelt ist) und um Personen, die mindestens ein Schuljahr als Lehrer in Vollbeschäftigung an einer vergleichbaren höheren Schule im Ausland im Rahmen eines Lehrervermittlungs- und Austauschprogrammes des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur verwendet worden sind.

Im Zusammenhang wird angemerkt, dass bereits für Vertragslehrer durch das Deregulierungsgesetz - Öffentlicher Dienst 2002 mit § 40 Absatz 5 Vertragsbedienstetengesetz eine Bestimmung geschaffen wurde, die die Nachsicht unter anderem des Unterrichtspraktikums aus dienstlichen Gründen vorsieht, wenn ein gleich geeigneter Bewerber, der allen Erfordernissen entspricht, nicht vorhanden ist.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 21

Herta Wimmler Uta Barbara Pühringer

    Berichterstatterin             Vorsitzende