6825 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird

Die Bestimmung über den freiwilligen Besuch eines 10. bzw. 11. Schuljahres, die insbesondere Jugendlichen aus Zuwandererfamilien, sogenannten bildungsfernen Schichten und sozial schwachen Familien zu Gute gekommen ist, ist im Herbst 2002 ausgelaufen und wurde trotz des guten Erfolges dieser Maßnahme nicht verlängert. Der Bedarf an einem 10. bzw. 11. freiwilligen Schuljahr ist jedoch ungebrochen, ermöglicht dieser doch vielen Jugendlichen erst den erfolgreichen Abschluss der Pflichtschule.

Durch die Novelle zum Schulunterrichtsgesetz im Jahr 1998 wurde dem § 32 (Höchstdauer des Schulbesuches) ein neuer Absatz 2a eingefügt. Da Absatz 2a des § 32 des Schulunterrichtsgesetzes - ursprünglich als Maßnahme im Rahmen des Nationalen Aktionsprogramms für Beschäftigung - mit Ablauf des 31. August 2000 außer Kraft getreten ist, wurde diese bewährte Maßnahme mit der Novelle zum Schulunterrichtsgesetz im Jahr 2000 zeitlich auf zwei weitere Jahre verlängert.

Da die genannte Bestimmung mit Ablauf des 31. August 2002 außer Kraft getreten ist, aber nach wie vor Bedarf nach dieser Maßnahme besteht, soll die Möglichkeit des Nachholens des Pflichtschulabschlusses nunmehr unbefristet wieder fortgesetzt werden.

Damit wird Schülern, die

1.      ihre neunjährige allgemeine Schulpflicht beendet haben,

2.      über keinen Abschluss der Hauptschule oder der Polytechnischen Schule verfügen,

3.      auf Grund der bisherigen Schullaufbahn einen derartigen Abschluss in einem (einzigen) zusätzlichen Jahr erreichen könnten und

4.      das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

ein Nachholen des Pflichtschulabschlusses (Hauptschule oder Polytechnische Schule) ermöglicht.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 21

Herta Wimmler Uta Barbara Pühringer

    Berichterstatterin             Vorsitzende