6826 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält vier verschiedene Regelungsbereiche des Studienförderungsrechts:

1. Der Einkommensbegriff des Studienförderungsgesetzes wird an die Entwicklung des Einkommensteuerrechts durch Änderung der Hinzurechnungsbeträge angepasst werden.

2. Ausgehend von der Möglichkeit der Studienbeihilfenbehörde, automationsunterstützt Daten bei den Datenhaltern abzufragen, wird eine automatische Neuberechnung der Studienbeihilfe nach dem ersten Jahr des Bezuges vorgesehen, ohne dass es jeweils eines eigenen Antrages des Studienbeihilfenbeziehers bedarf.

3. Berufstätigen und behinderten Studierenden sowie Studierenden mit Kindern wird der Zugang zum Bezug von Studienförderung erleichtert werden.

4. Die Studienabschluss-Stipendien, deren Rechtsgrundlage mit Ende des Studienjahres 2002/2003 außer Kraft tritt, sind unbefristet beizubehalten und der Anwendungsbereich über die Universitäten hinaus zu erweitern.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 21

Herta Wimmler Uta Barbara Pühringer

    Berichterstatterin             Vorsitzende