6827 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Der im gegenständlichen Beschluss des Nationalrates enthaltene Staatsvertrag dient dem Zweck, die gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüssen, Prüfungen und akademischen Graden in bestimmen Aspekten festzulegen und dadurch die Hochschulen von der Bewertung der akademischen Teilleistungen im Einzelfall zu entlasten, ohne allerdings automatisch vollständige Studien anzuerkennen oder Entscheidungen hinsichtlich der Berufsausübung zu berühren.

Das Abkommen soll an die Stelle des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich aus dem Jahr 1983 treten, das dem heutigen Stand der Bildungssysteme in beiden Vertragsstaaten nicht mehr gerecht wird.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 21

Herta Wimmler Uta Barbara Pühringer

    Berichterstatterin             Vorsitzende