6836 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 erlassen wird und die Gewerbeordnung 1994, das Arbeitsruhegesetz und das Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz geändert werden
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates enthält insbesondere folgende Zielsetzungen:
- Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich
- Schaffung von Arbeitsplätzen
- Hintanhaltung von Kaufkraftabflüssen ins Ausland
- Steigerung der Attraktivität Österreichs als Tourismusland
- Schaffung konsumentenfreundlicher Regelungen
- Schaffung flexibler Einsatzmöglichkeiten für Arbeitnehmer im Handel am Samstag
Nachmittag
- Schaffung einer konsumentenfreundlichen Regelung für bestimmte Dienstleistungsbetriebe
am Samstag Nachmittag
Durch das Öffnungszeitengesetz 2003 wird eine Neuregelung des Geltungsbereiches und übersichtlicheres Gesetz unter Einbeziehung der geltenden Regelung über Offenhaltemöglichkeiten an Wochenenden und an Feiertagen und eine Neuregelung der allgemeinen Offenhaltezeiten an Werktagen (Montag bis Samstag) sowie eine Zusammenfassung der Regelungen für Verkaufsstellen bestimmter Art geschaffen.
Bei den im vorliegenden Gesetzesbeschluss enthaltenen Änderungen des Arbeitsruhegesetzes handelt es sich unter anderem um folgende Punkte:
- Die Beschränkungen der Beschäftigung von Arbeitnehmern im Handel am Samstag
Nachmittag bleiben in Zukunft dem Kollektivvertrag überlassen
- gesetzliche Zulassung der Beschäftigung von Arbeitnehmern in handelsähnlichen
Dienstleistungsbetrieben am Samstag Nachmittag, dazu zählen etwa Friseure,
Kosmetiksalons, Reisebüros, Fotografen, Schuhservice, Copy-Shops, Banken,
Wechselstuben oder Büros für Mehrwertsteuer-Rückvergütung
- Anpassung des betrieblichen Kundmachungswesens an das Arbeitnehmerschutz-
Reformgesetz
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 07 21
Ing. Gerd Klamt |
Ulrike Haunschmid |
Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 erlassen wird und die Gewerbeordnung 1994, das Arbeitsruhegesetz und das Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 07 24
Ilse Giesinger Hans Ager
SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES