6836 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 erlassen wird und die Gewerbeordnung 1994, das Arbeitsruhegesetz und das Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz geändert werden

 

 

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates enthält insbesondere folgende Zielsetzungen:

 

- Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich

- Schaffung von Arbeitsplätzen

- Hintanhaltung von Kaufkraftabflüssen ins Ausland

- Steigerung der Attraktivität Österreichs als Tourismusland

- Schaffung konsumentenfreundlicher Regelungen

- Schaffung flexibler Einsatzmöglichkeiten für Arbeitnehmer im Handel am Samstag

   Nachmittag

- Schaffung einer konsumentenfreundlichen Regelung für bestimmte Dienstleistungsbetriebe

   am Samstag Nachmittag

 

Durch das Öffnungszeitengesetz 2003 wird eine Neuregelung des Geltungsbereiches und übersichtlicheres Gesetz unter Einbeziehung der geltenden Regelung über Offenhaltemöglichkeiten an Wochenenden und an Feiertagen und eine Neuregelung der allgemeinen Offenhaltezeiten an Werktagen (Montag bis Samstag) sowie eine Zusammenfassung der Regelungen für Verkaufsstellen bestimmter Art geschaffen.

 

 

 

 

 

 

Bei den im vorliegenden Gesetzesbeschluss enthaltenen Änderungen des Arbeitsruhegesetzes handelt es sich unter anderem um folgende Punkte:

 

- Die Beschränkungen der Beschäftigung von Arbeitnehmern im Handel am Samstag

   Nachmittag bleiben in Zukunft dem Kollektivvertrag überlassen

- gesetzliche Zulassung der Beschäftigung von Arbeitnehmern in handelsähnlichen

   Dienstleistungsbetrieben am Samstag Nachmittag, dazu zählen etwa Friseure,

   Kosmetiksalons, Reisebüros, Fotografen, Schuhservice, Copy-Shops, Banken,

   Wechselstuben oder Büros für Mehrwertsteuer-Rückvergütung

- Anpassung des betrieblichen Kundmachungswesens an das Arbeitnehmerschutz-

   Reformgesetz

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2003 07 21

 

 

 

Ing. Gerd Klamt

Ulrike Haunschmid

Berichterstatter

Vorsitzende

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 erlassen wird und die Gewerbeordnung 1994, das Arbeitsruhegesetz und das Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2003 07 24

 

 

 

                 Ilse Giesinger                                                                 Hans Ager

            SCHRIFTFÜHRUNG                                         PRÄSIDENT DES BUNDESRATES