6837 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 und das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 geändert werden

 

 

Der Gesetzesbeschluss des Nationalrates weist im wesentlichen folgenden Inhalt auf:

 

- Schaffung einer Regelung für eine „Integrative Berufsausbildung“ für benachteiligte

  Jugendliche im Berufsausbildungsgesetz.

- Gesetzliche Verankerung der Teilnahme von Lehrlingen an internationalen

  Ausbildungsprogrammen.

- Konzentration der Zuständigkeit für Lehrabschlussprüfungen bei der Lehrlingsstelle.

- Organisation und Abwicklung der Ausbilderprüfung durch die Meisterprüfungsstelle, womit

  eine Konzentration aller Prüfungen zum Nachweis gewerblicher Befähigungen bei einer

  Stelle hergestellt wird.

- Ermöglichung der Kombination einer Lehre mit anderen speziellen Ausbildungen,

  insbesondere Spitzensportausbildungen.

- Generelle Festlegung der Verhältniszahlen im Berufsausbildungsgesetz. Damit Reduktion

  des legistischen Aufwandes bei Ausbildungsordnungen.

- Festlegung des Antrittsalters für Lehrabschlussprüfungen im 2. Bildungsweg auf das

  vollendete 18. Lebensjahr mit einer „Warteklausel“ zur Vermeidung des Unterlaufens der

  vorwiegend betrieblich orientierten Ausbildung in der Lehre.

 

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2003 07 21

 

 

Ing. Gerd Klamt

Ulrike Haunschmid

Berichterstatter

Vorsitzende

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 und das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2003 07 24

 

 

 

                 Ilse Giesinger                                                                 Hans Ager

            SCHRIFTFÜHRUNG                                         PRÄSIDENT DES BUNDESRATES