6839 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Musterschutzgesetz 1990 geändert wird (Musterschutzgesetz-Novelle 2003)
Inhalt und Ziele des vorliegenden Gesetzesbeschlusses des Nationalrates sind
- die Umsetzung der Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen durch eine
Novelle des Musterschutzgesetzes 1990 sowie
- die Aufnahme flankierender Regelungen zur Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom
12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, weiters
- eine Änderung des Musterschutzgesetzes 1990 dahingehend, dass künftig
Musteranmeldungen nur mehr zentral beim Patentamt eingereicht werden können und
- die Aufhebung der Musteranmeldestellenverordnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 07 21
Ing. Gerd Klamt |
Ulrike Haunschmid |
Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Musterschutzgesetz 1990 geändert wird (Musterschutzgesetz-Novelle 2003), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 07 24
Ilse Giesinger Hans Ager
SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES