6843 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 2003)

 

           Das Umweltinformationsgesetz (UIG) bezieht sich bezüglich der Störfallinformation noch auf die früheren Störfallbestimmungen der Gewerbeordnung. Mit der Novelle der Gewerbeordnung 1994, BGBl. I Nr. 88/2000, und der Industrieunfallveordnung, BGBl. II Nr. 354/2002, wurde die Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (die so genannte Seveso II-Richtlinie) in die Gewerbeordnung 1994 für gewerbliche Betriebsanlagen umgesetzt; diese Regelungen enthalten auch die notwendigen Informationsbestimmungen.

           Für nichtgewerbliche Anlagen im Kompetenzbereich des Bundes (etwa Schieß- und Sprengmittelgesetz, LRG-K) steht die Umsetzung der Informationsbestimmungen der Seveso II-Richtlinie noch aus.

Mit der UIG-Novelle 2003 werden die Störfallinformationsbestimmungen des § 14 UIG sollen an die Anforderungen der Seveso-II-Richtlinie angepasst und mit den neuen Bestimmungen des Abschnitts 8a der Gewerbeordnung und der Industrieunfallverordnung harmonisiert.

           Weiters werden die Informationsbestimmungen der Seveso II-Richtlinie für nichtgewerbliche Betriebsanlagen im Kompetenzbereich des Bundes umgesetzt.

            Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 21

 

 

 

 

    Dr. Vincenz LIECHTENSTEIN                                                  Leopold STEINBICHLER

                Berichterstatter                                                                        Vorsitzender


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 2003), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2003 07 24

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES