6845 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz - LLDG 1985 geändert wird

Das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz – LLDG 1985 enthält keine umfassenden Dienstnehmerschutzbestimmungen.

Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission gegen die Republik Österreich wegen der Nicht­umsetzung einschlägiger Richtlinien ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, welches sich zur Zeit in der Phase der begründeten Stellungnahme gemäß Art. 228 Abs. 2 EGV befindet, wodurch eine Stellungnahme der Europäischen Kommission an den Europäischen Gerichtshof gemäß Absatz 2 leg. cit. unmittelbar bevorsteht.

Es bestehen jedoch eine Reihe von EU-Richtlinien betreffend Arbeitnehmerschutz, die im Bereich der Bundesbediensteten durch das Bundes–Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG) , BGBL.Nr. 70/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 393/2002, vollinhaltlich innerstaatlich umgesetzt wurden. Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden diese Schutzbestimmungen auch für den Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer in Geltung gesetzt.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 21

Ing. Hermann Haller      Leopold Steinbichler

       Berichterstatter           Vorsitzender