6845 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz - LLDG 1985 geändert wird
Das Land- und
forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz – LLDG 1985 enthält
keine umfassenden Dienstnehmerschutzbestimmungen.
Aus diesem Grund
hat die Europäische Kommission gegen die Republik Österreich wegen der
Nichtumsetzung einschlägiger Richtlinien ein Vertragsverletzungsverfahren
eingeleitet, welches sich zur Zeit in der Phase der begründeten Stellungnahme
gemäß Art. 228 Abs. 2 EGV befindet, wodurch eine Stellungnahme
der Europäischen Kommission an den Europäischen Gerichtshof gemäß
Absatz 2 leg. cit. unmittelbar bevorsteht.
Es bestehen
jedoch eine Reihe von EU-Richtlinien betreffend Arbeitnehmerschutz, die im
Bereich der Bundesbediensteten durch das Bundes–Bedienstetenschutzgesetz
(B-BSG) , BGBL.Nr. 70/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I
Nr. 393/2002, vollinhaltlich innerstaatlich umgesetzt wurden. Mit dem
vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden diese Schutzbestimmungen auch
für den Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer in Geltung
gesetzt.
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 07 21
Ing. Hermann Haller Leopold Steinbichler
Berichterstatter Vorsitzender