6848 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 1999 geändert wird

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden einerseits bestimmte Behördenfunktionen an die Bundeskellereiinspektion übertragen, andererseits entfallen bestimmte Mitwirkungsrechte der Länder (§ 51 Abs. 6 letzter Satz und § 51 Abs. 7), nachdem bereits durch das Agrarrechtsänderungs­gesetz 2002 Angelegenheiten der landwirtschaftlichen Marktorganisation an die Bundeskellereiinspektion übertragen wurden (§ 32).

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 21. Juli 2003

DI Heribert Bogensperger                  Leopold Steinbichler

       Berichterstatter           Vorsitzender