6850 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Immobilienfonds (Immobilien-Investmentfondsgesetz - ImmoInvFG) erlassen und mit dem das Bankwesengesetz, das Investmentfondsgesetz 1993, das Kapitalmarktgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Pensionskassengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält zwei grundsätzliche Projekte, nämlich
1. die Schaffung eines Immobilienfondsgesetzes und
2. die Anpassung des Investmentfondsgesetzes an das weiterentwickelte einschlägige Gemeinschaftsrecht.
Aufgrund der wachsenden Nachfrage österreichischer Anleger nach Anlageprodukten, die auch für Zwecke der Pensionsvorsorge geeignet sind, drängt sich der Bedarf nach langfristig sicheren und ertragreichen Anlagemöglichkeiten in Immobilien auf. Allerdings ist für viele Sparer die Direktanlage in geeigneten Immobilien unerschwinglich, die Risikostreuung in Immobilien bleibt nur wenigen Großanlegern vorbehalten.
Daraus sowie aus dem rapiden Vordringen ausländischer Immobilienfonds auf dem österreichischen Markt ergibt sich die Notwendigkeit, ein österreichisches Immobilien-Investmentfondsgesetz sowie eine Reihe von begleitenden Novellen zu schaffen. Die Novelle zum Bankwesengesetz erstreckt die Bankenaufsicht auch auf Belange der Immobilienfonds, wobei jedoch die laufende Kontrolle der Geschäftsgebarung einer verpflichtend zu bestellenden Depotbank obliegt.
Die Novelle zum Investmentfondsgesetz 1993 und die Novelle zum Kapitalmarktgesetz bezweckt die Gleichstellung ausländischer Immobilienfonds mit den übrigen ausländischen Investmentfonds hinsichtlich des öffentlichen Vertriebs im Inland, durch die Novellen zum Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz und zum Pensionskassengesetz werden die Anlagevorschriften auf die nunmehr gesetzlich geregelten inländischen Immobilienfonds ausgedehnt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 07 21
Roswitha Bachner Johanna Schicker
Berichterstatterin Vorsitzende