6854 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Abkommen zwischen Österreich und Belize auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Mit Belize besteht derzeit keine Regelung zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen Österreichs zu diesem Staat erfordert die Vermeidung internationaler Doppelbesteuerungen durch den Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Es soll damit auch der Standort Österreich für den weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen zu diesem Staat gestärkt werden.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird die auf Grund der Überschneidung der nationalen Steuerrechte von Österreich und Belize bewirkte Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in einer den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens und der internationalen Steuervertragspraxis entsprechenden Weise beseitigt.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der vorliegende Staatsvertrag ist gesetzändernd; er enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG erforderlich.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag,

1.      dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2.      gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 21

Johann Giefing                 Johanna Schicker

       Berichterstatter             Vorsitzende