6862 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Hochwasseropferentschädigungs- und Wieder­aufbau-Gesetz 2002 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden

Im Jahre 2002 sind österreichweit außergewöhnliche Hochwässer durch dauerhafte Regenfälle ver­ursacht worden. Für Schäden an Hab und Gut wurden gemäß § 2 HWG 2002 Mittel in Höhe von 250 Mio. EUR bereitgestellt. Nach den vorliegenden Meldungen der Länder werden vom Bund insgesamt rd. 303 Mio. EUR zur finanziellen Beseitigung der Schäden benötigt; der Mehr­bedarf gemäß § 2 HWG 2002 beträgt somit rd. 53 Mio. EUR.

§ 6 HWG 2002 ermöglicht, dass nicht verbrauchte Mittel gemäß § 3 für Zwecke gemäß § 2 HWG 2002 verwendet und die vorgesehenen 250 Mio. EUR um diesen Betrag erhöht werden können.

Nach europaweit extrem hohen Temperaturen und extrem geringen Niederschlägen im Frühjahr und Sommer 2003 sind außergewöhnliche Dürreschäden an landwirtschaftlichen Kulturenflächen, die als Futterflächen für raufutter­verzehrende Großvieheinheiten dienen, entstanden, wodurch der Ankauf von Raufutter und Raufutter­ersatz­produkten durch die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe erforderlich wurde und wird.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden für die Folgen der Dürre an den genannten landwirtschaftlichen Kulturen 3 Mio. EUR aus Mitteln des Katastrophenfonds gemäß § 3 Z 4 KatFG 1996 zur Verfügung gestellt. Die bisherige Bestimmung in § 5 Abs. 2a kann entfallen, da sie die Jahre 2001 und 2002 betrifft. Sie wird ersetzt durch eine Regelung der Rücklagenverwendung im Jahr 2004 soweit bis zum Ablauf des Jahres 2003 die bereitgestellten Mittel von 3 Mio € noch nicht in Anspruch genommen (d.h. ausbezahlt) wurden.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Oktober 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 10 07

Johann Kraml                 Johanna Schicker

       Berichterstatter             Vorsitzende