6869 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend eine Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Ausdehnung des Anwendungsbereiches des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen auf die Ballei Guernsey

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass derzeit das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen auf die Ballei Guernsey nicht anwendbar ist. Das Vereinigte Königreich schlug dem Generalsekretär des Europarates vor, den Anwendungsbereich des Übereinkommens auf Guernsey auszudehnen. Nach einer Mitteilung der Generaldirektion für rechtliche Angelegenheiten des Europarates soll die Ausdehnung des Übereinkommens 90 Tage nach dieser Mitteilung in Kraft treten, soweit innerhalb dieser Frist kein Einspruch von Österreich erfolgt. Österreich hat dagegen Einspurch erhoben, weil für die Ausdehnung die parlamentarische Genehmigung erforderlich ist.

Durch den Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wird der Anwendungsbereich des Übereinkommens auf Guernsey ausgedehnt.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Oktober 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 10 07

Anna Schlaffer Dr. Elisabeth Hlavac

    Berichterstatterin             Vorsitzende