6878 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2003
betreffend das Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder
Behörden
Zur wirksameren Umsetzung des auch von Österreich ratifizierten Europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften wurde im Rahmen des Europarats ein Zusatzprotokoll ausgearbeitet. Dieses soll zur Lösung der rechtlichen Probleme beitragen, die sich im innerstaatlichen Recht aus der Anwendung des Rahmenübereinkommens ergeben. Österreich hat es unter Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet. Durch die Ratifikation des Zusatzprotokolls wird dieses auch für Österreich anwendbar.
Das Zusatzprotokoll ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikels 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2003 11 04
Mag. Harald Himmer Reinhard Todt
Berichterstatter Vorsitz gemäß
§ 28 Abs. 4 GO-BR