6884 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2003 betreffend das Protokoll vom 3. Juni 1999 betreffend die Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 (Protokoll 1999) samt Erklärung der Republik Österreich

Das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9.5.1980, das Österreich im Jahre 1983 ratifiziert hat, ist ein Staatsvertrag mit unmittelbarer Anwendbarkeit im innerstaatlichen Bereich und enthält das internationale Eisenbahnbeförderungsrecht.

Das COTIF wurde im Rahmen einer umfassenden und tief greifenden Revision überarbeitet und neu gefasst, um es den neuen Rahmenbedingungen, insbesondere aus dem Wettbewerbsprinzip der EU auch für den Eisenbahnverkehr, anzupassen.

Mit der Neufassung dieses Übereinkommens im Protokoll 1999 wurden auch über das Eisenbahntransportrecht hinausreichende Bereiche erfasst, insbesondere die staatlichen Rechtsgrundlagen für Eisenbahnfahrzeuge im internationalen Einsatz, sodass die Basis für eine Effizienzsteigerung der internationalen Zusammenarbeit im Eisenbahnsektor in dieser Hinsicht geschaffen wird.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend; er hat nicht politischen Charakter und enthält verfassungsändernde bzw. verfassungsergänzende Bestimmungen. Durch die in Artikel 35 §§ 3 und 4 des Übereinkommens enthaltenen, als verfassungsändernd bezeichneten Bestimmungen wird das Zustimmungsrecht des Bundesrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 3 in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG nicht berührt.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Die authentischen Sprachen des Protokolls 1999 samt Übereinkommen und Anhängen sind französisch, englisch und deutsch.

Das Protokoll 1999 samt Übereinkommen und Anhängen werden in allen drei authentischen Sprachen im Bundesgesetzblatt kundgemacht, die Erklärung der Republik Österreich in deutscher Sprache.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 11 04

Ing. Gerd Klamt            Karl Boden

       Berichterstatter    Stv. Vorsitzender