6887 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

 

 

betreffend die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungs­gerichtshofes für die Jahre 2001 und 2002, vorgelegt vom Bundeskanzler

(III-252-BR/2003)

 

Die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für die Jahre 2001 und 2002 wurden vom Bundeskanzler – wie auch schon für die Jahre 1999 und 2000 – unter einem vorgelegt.

Die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes gliedern sich wie folgt:

           Allgemeine Bemerkungen

           Personalverhältnisse

           Geschäftsgang

           Belastungssituation

           Der Verwaltungsgerichtshof als Gerichtshof der Europäischen Union

           Raumsituation

           Maßnahmen nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

           Wissenschaftliche Mitarbeiter

           Büroautomation

           Judikaturdokumentation

           Veranstaltungen und Internationale Kontakte

           Zur Diskussion über die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit

 

Im Jahresbericht 2001 geht der Verfassungsgerichtshof im „Punkt 1. – Grundsätzliches“ auf „Behauptungen über sein angebliches Fehlverhalten im Zusammen­hang mit dem Erkenntnis G 213/01 u.a. zum Volksgruppengesetz“ ein.

 

Ansonsten weisen die beiden Tätigkeitsberichte des Verfassungsgerichtshofes folgende Gliederung auf: 

           Geschäftsgang

           Personelle Struktur

           Nichtrichterliches Personal

           Statistik

           Verfassungstag

           Öffentlichkeitsarbeit

           Internationale Beziehungen

           Wahrnehmungen

           Beilage (Statistische Übersicht)


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am
4. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, die Berichte zur Kenntnis zu nehmen.

 

Wien, 2003 11 04

 

 

           Johann Höfinger             Herwig Hösele

                         Berichterstatter  Vorsitzender