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der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
betreffend die Tätigkeitsberichte
des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für die Jahre
2001 und 2002, vorgelegt vom Bundeskanzler
(III-252-BR/2003)
Die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und
des Verfassungsgerichtshofes für die Jahre 2001 und 2002 wurden vom
Bundeskanzler – wie auch schon für die Jahre 1999 und 2000 – unter einem
vorgelegt.
Die Tätigkeitsberichte
des Verwaltungsgerichtshofes gliedern sich wie folgt:
Allgemeine
Bemerkungen
Personalverhältnisse
Geschäftsgang
Belastungssituation
Der
Verwaltungsgerichtshof als Gerichtshof der Europäischen Union
Raumsituation
Maßnahmen
nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Wissenschaftliche
Mitarbeiter
Büroautomation
Judikaturdokumentation
Veranstaltungen
und Internationale Kontakte
Zur
Diskussion über die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Im Jahresbericht 2001 geht der Verfassungsgerichtshof im
„Punkt 1. – Grundsätzliches“ auf „Behauptungen über sein angebliches
Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem Erkenntnis G 213/01 u.a. zum Volksgruppengesetz“
ein.
Ansonsten weisen die beiden Tätigkeitsberichte des
Verfassungsgerichtshofes folgende Gliederung auf:
Geschäftsgang
Personelle
Struktur
Nichtrichterliches
Personal
Statistik
Verfassungstag
Öffentlichkeitsarbeit
Internationale
Beziehungen
Wahrnehmungen
Beilage
(Statistische Übersicht)
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach
Beratung der Vorlage am
4. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, die Berichte zur
Kenntnis zu nehmen.
Wien,
2003 11 04
Johann Höfinger Herwig Hösele
Berichterstatter Vorsitzender