6899 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (SDG) und das Bundesgesetz über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren (Gerichtsgebührengesetz - GGG) geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird einem besonderen Anliegen der Rechtspflege, Namen und Daten der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher möglichst aktuell jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung zu haben, Rechnung getragen. Darüber hinaus ist auch die rechtssuchende Bevölkerung daran interessiert, möglichst rasch und einfach Zugang zu den Namen, Daten und Fachgebieten beziehungsweise Sprachen dieser Sachverständigen und Dolmetscher zu erhalten. Für die Suche stehen ihnen derzeit nur die von den Präsidenten der Oberlandesgerichte herausgegebenen Verzeichnisse zur Verfügung, die jeweils sämtliche von den Präsidenten der Gerichtshöfe I. Instanz geführten Listen ihres Oberlandesgerichtsprengels umfassen. Diese Verzeichnisse werden alle zwei Jahre neu aufgelegt und vierteljährlich ergänzt. Um eine schnellere Aktualisierung zu erreichen wurde der Bundesminister für Justiz bereits im Rahmen der SDG-Novelle 1999 ermächtigt, die von den Landesgerichtspräsidenten geführten Listen auf automationsunterstützte Datenverarbeitung (ADV) umzustellen. Das derzeit für die jederzeitige Aktualisierung am besten geeignete und für jedermann auch einfach zugängliche Medium ist das Internet. Mit dem Vorhaben sollen daher die von den Landesgerichtspräsidenten geführten Listen auf eine bundesweite elektronische Liste, die im Internet veröffentlicht wird und nicht nur bei den Gerichten zugänglich ist, umgestellt werden. Im Zuge dieser Modernisierung sollen später auch die Sachverständigen- und Dolmetscherausweise durch moderne Ausweiskarten mit Chipfunktion ersetzt werden.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 11 24

Dr. Peter Böhm Dr. Elisabeth Hlavac

       Berichterstatter             Vorsitzende