6901 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Sicherheiten auf den
Finanzmärkten (Finanzsicherheiten-Gesetz - FinSG) erlassen wird und das
Bundesgesetz über das internationale Privatrecht geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
trägt dem Umstand Rechnung, dass die Richtlinie 2002/47/EG über
Finanzsicherheiten bis 27. Dezember 2003 umgesetzt werden muss. Die Richtlinie
sieht für bestimmte Wertpapiere, die auf den Finanzmärkten als Sicherheiten
eingesetzt werden, vereinfachte Verwertungsverfahren vor.Für die Bereitstellung von Wertpapieren oder
Barguthaben als Sicherheiten sollen europaweit einheitliche Regelungen
vorgesehen werden. Die Verwertung solcher Sicherheiten soll erleichtert
werden.Das Vorhaben soll zur weiteren Integration der europäischen Finanzmärkte
beitragen und die Stabilität des Finanzsystems in der Gemeinschaft fördern. Die
Auswirkungen der Vertragsverletzung eines Teilnehmers auf den Finanzmärkten
sollen möglichst gering gehalten werden, sodass es nicht zu „Dominoeffekten“
kommt, die das System als solches gefährden.Zur Umsetzung der Richtlinie selbst
besteht keine Alternative. Auf Grund ihres besonderen sachlichen und
eingeschränkten persönlichen Anwendungsbereichs empfiehlt es sich, ein eigenen
Bundesgesetz zu erlassen und von einer Änderung allgemeiner zivil- und
handelsrechtlicher Bestimmungen abzusehen. Die Kollisionsregeln der Richtlinie
sollen dagegen einen weiteren Anwendungsbereich erhalten. Dem soll durch eine
eigene Regelung im IPR-Gesetz entsprochen werden.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 11 24
Dr. Robert Aspöck Dr. Elisabeth Hlavac
Berichterstatter Vorsitzende