6902 der
Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des
Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Handelsgesetzbuch zur Umsetzung der Fair Value-Richtlinie geändert wird (Fair
Value-Bewertungsgesetz-FVBG)
Der dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates zugrunde liegende Handlungsbedarf ergibt sich aus der europarechtlichen Verpflichtung zur Umsetzung der Fair Value-Richtlinie.
In einem ersten Schritt zur Übernahme der Fair Value-Richtlinie soll von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht werden, die Möglichkeit einer Bewertung von Finanzinstrumenten einschließlich derivativer Finanzinstrumente zum Zeitwert auf konsolidierte Abschlüsse zu beschränken, Die Erlaubnis dazu ergibt sich bereits aus § 245a HGB, der die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen gestattet; da dabei auch IAS 39 anzuwenden ist, bedarf es keiner zusätzlichen Gesetzesänderung. Es sind daher nur jene Vorschriften der Richtlinie zu übernehmen, die sich auf zusätzliche Angabepflichten im Anhang beziehen, sowie die Änderungen, die den Inhalt des Lageberichtes betreffen.
Im dritten Buch des HGB werden bei den Bestimmungen über den Anhang die zusätzlichen Angabevorschriften für derivative Finanzinstrumente und für Finanzanlagen, die aufgrund der Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips mit einem Betrag über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, und die zusätzlichen Inhalt des Lageberichtes eingeführt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 11 24
Dr.
Robert Aspöck Dr. Elisabeth Hlavac
Berichterstatter Vorsitzende