6903 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend das Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe

Das vorliegende Zusatzprotokoll hat zum Ziel, auf Ebene des Europarates die Todesstrafe gänzlich abzuschaffen.

Das Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe ist – wie die EMRK und die übrigen Zusatzprotokolle - verfassungsändernd und verfassungsergänzend und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 und 3 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter. Das Protokoll ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden.

Die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe in ganz Europa, d.h. über das 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl. Nr. 138/1985 idF BGBl. III Nr. 30/1998, hinaus und damit auch in Kriegs- und Krisenzeiten, ist ein von Österreich seit langem verfolgtes außenpolitisches Ziel.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 11 24

Johann Giefing Dr. Elisabeth Hlavac

       Berichterstatter              Vorsitzende