6907 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz
1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das
Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Normverbrauchsabgabegesetz,
das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das
Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz
1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz,
das Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat, das Finanzstrafgesetz, das
Kommunalsteuergesetz 1993 und das Ausfuhrerstattungsgesetz geändert werden
(Abgabenänderungsgesetz 2003 - AbgÄG 2003)
Einkommensteuergesetz
- Die Änderungen betreffen die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung sowie diverse Klarstellungen und Zitierungsanpassungen. Weiters wird die EU-Richtlinie vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten umgesetzt.
Körperschaftsteuergesetz
- Die Änderungen betreffen die elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung sowie eine Klarstellung.
Umgründungssteuergesetz
- Die Änderungen dienen der Klarstellung
Tabaksteuergesetz 1995, Alkoholsteuergesetz, Biersteuergesetz 1995, Schaumweinsteuergesetz 1995 und Mineralölsteuergesetz 1995
- Um schweren Marktstörungen mit negativen fiskalischen Auswirkungen aufgrund der bevorstehenden EU-Erweiterung vorzubeugen, bedarf es im Tabaksteuerbereich legistischer Anpassungen. Weiters wären aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen im Zollbereich die Zollstellenbezeichnungen in den Verbrauchsteuergesetzen anzupassen.
- Schwerpunkte der Änderungen sind die Mengenbeschränkung von tabaksteuerfreien Tabakerzeugnissen im privaten Reiseverkehr während der den neuen Mitgliedstaaten zugestandenen Übergangsfristen zur Erreichung der Mindestbesteuerung von Tabakwaren, die Aufnahme eines fixen Mindeststeuerbetrages zusätzlich zum Prozentmindeststeuersatz, die Änderung der Zollstellenbezeichnung im Tabaksteuergesetz, im Alkoholsteuergesetz, im Biersteuergesetz, im Schaumweinsteuergesetz und im Mineralölsteuergesetz.
- Mit 1. Mai 2004 wird die nächste
EU-Erweiterungsrunde vollzogen. Die Kleinverkaufspreise von Tabakwaren in den
meisten neuen Mitgliedstaaten werden auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich
unter jenen in Österreich liegen. Aus sozialpolitischen und wirtschaftlichen
Gründen wurden den zukünftigen Mitgliedstaaten (ausgenommen Malta und Zypern)
in den Beitrittsverhandlungen Übergangsfristen zur Erreichung dieser
EU-rechtlich vorgesehenen Mindestbesteuerung zugestanden. Im Gegenzug dazu
wurden den bisherigen Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, ihre Mengenbeschränkungen,
wie sie derzeit im Reiseverkehr gegenüber Drittstaaten gelten, gegenüber den
neuen Mitgliedstaaten während der Dauer der Übergangsfristen, beizubehalten. Um
empfindliche Marktstörungen infolge des Ausweichens von Konsumenten auf die
Märkte der neuen Mitgliedstaaten und die damit verbundenen negativen Folgen
für das Tabaksteueraufkommen zu verhindern, werden die Mengen an Tabakwaren
die im privaten Reiseverkehr tabaksteuerfrei eingebracht werden können,
beschränkt.
- Zusätzlich soll zur bisherigen
Mindeststeuer von 90 % der Tabaksteuerbelastung der meistverkauften
Preisklasse bei Zigaretten ein fixer Mindestbetrag festgesetzt werden, wodurch
ebenfalls zur Absicherung des bisherigen Tabaksteueraufkommens beigetragen
werden soll.
- Aufgrund der Umstrukturierungsmaßnahmen in
der Zollverwaltung ist im Tabaksteuergesetz, im Alkoholsteuergesetz, im
Biersteuergesetz, im Schaumweinsteuergesetz und im Mineralölsteuergesetz eine
Umbenennung der Hauptzollämter auf Zollämter erforderlich.
Bundesabgabenordnung
- Es werden in erster Linie Anpassungen im Hinblick auf Organisationsänderungen in der Finanzverwaltung vorgesehen.
Abgabenverwaltungsorganisation
- Schaffung der Voraussetzungen für eine Umstrukturierung der Finanzverwaltung
Zollrechts-Durchführungsgesetz
- Anpassungen im Hinblick auf Organisationsänderungen in der Finanzverwaltung
Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat
- Die Änderung betrifft das Ruhen der Mitgliedschaft bei Dienstzuteilungen.
Finanzstrafgesetz
- Anpassung an die Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung
Kommunalsteuergesetz
- Anpassungen aufgrund Änderungen der Bundesabgabenordnung
Ausfuhrerstattungsgesetz
- Einführung einer nationalen Verjährungsfrist, Anpassung an die Änderungen der Verwaltungsorganisation
Eine noch im Ausschuss des Nationalrates geplante Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 wurde im Plenum des Nationalrates verworfen. Der Titel des Gesetzes allerdings blieb unverändert.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 11 24
Franz Wolfinger Johanna Schicker
Berichterstatter Vorsitzende