6907 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Norm­verbrauchsabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Tabak­steuer­gesetz 1995, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumwein­steuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Abgaben­verwaltungsorganisationsgesetz,  das Zollrechts-Durchführungs­gesetz, das Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat, das Finanz­strafgesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993 und das Ausfuhrerstattungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2003 - AbgÄG 2003)

Einkommensteuergesetz

-       Die Änderungen betreffen die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung sowie diverse Klarstellungen und Zitierungsanpassungen. Weiters wird die EU-Richtlinie vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten umgesetzt.

Körperschaftsteuergesetz

-       Die Änderungen betreffen die elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung sowie eine Klarstellung.

Umgründungssteuergesetz            

-       Die Änderungen dienen der Klarstellung

Tabaksteuergesetz 1995, Alkoholsteuergesetz, Biersteuergesetz 1995, Schaumweinsteuergesetz 1995 und Mineralölsteuergesetz 1995

-       Um schweren Marktstörungen mit negativen fiskalischen Auswirkungen aufgrund der bevor­stehenden EU-Erweiterung vorzubeugen, bedarf es im Tabaksteuerbereich legistischer Anpassungen. Weiters wären aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen im Zollbereich die Zollstellen­bezeich­nungen in den Verbrauchsteuergesetzen anzupassen.

-       Schwerpunkte der Änderungen sind die Mengenbeschränkung von tabaksteuerfreien Tabakerzeugnissen im privaten Reiseverkehr während der den neuen Mitgliedstaaten zugestandenen Übergangsfristen zur Erreichung der Mindestbesteuerung von Tabakwaren, die Aufnahme eines fixen Mindeststeuerbetrages zusätzlich zum Prozentmindeststeuersatz, die Änderung der Zoll­stellen­bezeichnung im Tabak­steuergesetz, im Alkoholsteuergesetz, im Biersteuergesetz, im Schaumwein­steuergesetz und im Mineralölsteuergesetz.

-       Mit 1. Mai 2004 wird die nächste EU-Erweiterungsrunde vollzogen. Die Kleinverkaufspreise von Tabakwaren in den meisten neuen Mitgliedstaaten werden auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich unter jenen in Österreich liegen. Aus sozialpolitischen und wirtschaftlichen Gründen wurden den zukünftigen Mitgliedstaaten (ausgenommen Malta und Zypern) in den Beitrittsverhandlungen Über­gangsfristen zur Erreichung dieser EU-rechtlich vorgesehenen Mindestbesteuerung zugestanden. Im Gegenzug dazu wurden den bisherigen Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, ihre Mengen­beschränkungen, wie sie derzeit im Reiseverkehr gegenüber Drittstaaten gelten, gegenüber den neuen Mitgliedstaaten während der Dauer der Übergangsfristen, beizubehalten. Um empfindliche Marktstörungen infolge des Ausweichens von Konsumenten auf die Märkte der neuen Mit­gliedstaaten und die damit verbundenen negativen Folgen für das Tabaksteueraufkommen zu ver­hindern, werden die Mengen an Tabakwaren die im privaten Reiseverkehr tabaksteuerfrei einge­bracht werden können, beschränkt.

-       Zusätzlich soll zur bisherigen Mindeststeuer von 90 % der Tabaksteuerbelastung der meistverkauften Preisklasse bei Zigaretten ein fixer Mindestbetrag festgesetzt werden, wodurch ebenfalls zur Absicherung des bisherigen Tabaksteueraufkommens beigetragen werden soll.

-       Aufgrund der Umstrukturierungsmaßnahmen in der Zollverwaltung ist im Tabaksteuergesetz, im Alkoholsteuergesetz, im Biersteuergesetz, im Schaumweinsteuergesetz und im Mineralöl­steuer­gesetz eine Umbenennung der Hauptzollämter auf Zollämter erforderlich.

Bundesabgabenordnung

-       Es werden in erster Linie Anpassungen im Hinblick auf Organisationsänderungen in der Finanz­verwaltung vorgesehen.

Abgabenverwaltungsorganisation

-       Schaffung der Voraussetzungen für eine Umstrukturierung der Finanzverwaltung

Zollrechts-Durchführungsgesetz

-       Anpassungen im Hinblick auf Organisationsänderungen in der Finanzverwaltung

Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat

-       Die Änderung betrifft das Ruhen der Mitgliedschaft bei Dienstzuteilungen.

Finanzstrafgesetz

-       Anpassung an die Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung

Kommunalsteuergesetz

-       Anpassungen aufgrund Änderungen der Bundesabgabenordnung

Ausfuhrerstattungsgesetz

-       Einführung einer nationalen Verjährungsfrist, Anpassung an die Änderungen der Verwaltungs­organisation

Eine noch im Ausschuss des Nationalrates geplante Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 wurde im Plenum des Nationalrates verworfen. Der Titel des Gesetzes allerdings blieb unverändert.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 11 24

Franz Wolfinger                  Johanna Schicker

       Berichterstatter              Vorsitzende