6908 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Regelung des Glücksspielwesens (Glücksspielgesetz - GSpG), geändert wird

Die rasante Entwicklung der modernen Kommunikationstechnologien führt im Bereich des Glücksspieles zu einer nahezu unüberschaubaren Flut von Angeboten, die weder über die entsprechenden und erforderlichen Konzessionen nach dem Glücksspielgesetz verfügen, noch in irgend einer Art und Weise Rücksicht auf jene ordnungspolitischen und sozialpolitischen Notwendigkeiten nehmen, die dem Glücksspielgesetz zugrunde liegen und die auch vom Europäischen Gerichtshof mehrmals als wesentlich erachtet wurden.

Das Ausufern von nicht konzessionierten Glücksspielen wird in letzter Zeit auch durch massive Werbepräsenz begleitet. Nunmehr wird zur Klarstellung ein Werbeverbot für nach dem Glücksspielgesetz verbotene Glücksspiele dezidiert festgehalten. Dies ist sowohl aus öffentlichen Interessen (ordnungs­politische Rücksichten) als auch zum Schutz der Rechte Dritter (Spielerschutz) erforderlich, um die Teilnahme an illegal angebotenen bzw. veranstalteten Glücksspielen hintanzuhalten.

Das Verbot der Entgegennahme von Einsätzen für ausländische Glücksspiele im Inland besteht bereits nach der geltenden Rechtslage und wird lediglich klarer formuliert.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden die Möglichkeiten von Umgehungen eingeschränkt bzw. bereits bestehende Verbote praxisbezogener formuliert und damit nicht nur die erwähnten ordnungspolitischen Zielsetzungen des Glücksspielgesetzes unterstützt, sondern auch ein Beitrag dazu geleistet, Steuerabflüsse ins Ausland zu erschweren.

 Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 11 24

Franz Wolfinger                 Johanna Schicker

       Berichterstatter             Vorsitzende