6910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von Bundesanteilen an der Tiroler Flughafenbetriebs­gesellschaft mbH und von unbeweglichem Bundesvermögen

Im Zusammenhang mit der Wiedererlangung der österreichischen Lufthoheit ist der Bund seit Mitte der 50er-Jahre an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH mit 50 % beteiligt. Mitgesellschafter zu jeweils gleichen Teilen sind das Land Tirol und die Stadt Innsbruck.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden die Anteilsrechte des Bundes an der Tiroler FlughafenbetriebsgmbH jeweils zur Hälfte an die beiden Mitgesellschafter Land Tirol und Stadt Innsbruck sowie die zugehörigen, im Bundeseigentum stehenden und dem zivilen Flugverkehr dienenden Grundstücke an die Stadt Innsbruck veräußert. Durch den mit der Veräußerung der Bundesanteile verbundenen Verkauf der Bundesgrundstücke wird auch einer langjährigen Empfehlung des Rechnungs­hofes entsprochen. 

Dem Bundesrat steht im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Beschluss, soweit er die Veräußerung von Bundesvermögen selbst betrifft, gemäß Artikel 42 Absatz 5 B-VG keine Mitwirkung zu. Der gegenständliche Beschluss unterliegt aber hinsichtlich seines § 2 „Die Vorgänge aufgrund dieses Bundesgesetzes sind von allen bundesgesetzlichen Gebühren und Abgaben befreit“ dem Einspruchs­recht des Bundesrates.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2003 11 24

Franz Wolfinger                 Johanna Schicker

       Berichterstatter              Vorsitzende