6911 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Kapital- und Zahlungsverkehr mit Auslandsbezug (Devisengesetz 2004) erlassen und das Überweisungsgesetz und das Börsegesetz geändert werden

Die derzeit geltenden im Wesentlichen aus dem Jahr 1946 stammenden Regelungen des Devisengesetzes entsprechen nicht mehr den heutigen – seit dem EU-Beitritt – aber insbesondere auch seit der Euro-Einführung bestehenden Gegebenheiten.

Die durch die Artikel 56 bis 60 EG-Vertrag vorgeschriebene Kapitalverkehrsfreiheit wurde zwar durch die Kundmachungen der Oesterreichischen Nationalbank materiell verwirklicht, das Devisengesetz selbst ist jedoch von seiner Konzeption her noch von dem Gedanken der grundsätzlichen Restriktion devisenrechtlicher Transaktionen sowie der Notwendigkeit einer generellen Kontrolle des Kapital- und Zahlungsverkehrs mit dem Ausland durch die Oesterreichischen Nationalbank geprägt. Auch wurde im Devisengesetz noch keine formale Euro-Umstellung vorgenommen.

Weiters besteht die Verpflichtung, durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19.12.2001, ABl. Nr. L 344/13 vom 28.1.2002, über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro zu gewährleisten.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates

·         wird die bisher durch das Devisengesetz geregelte Materie des Kapital- und Zahlungsverkehrs mit Auslandsbezug auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt,

·         werden entsprechende Bestimmungen zur Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19.12.2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro erlassen und

·         werden im Börsegesetz aufgrund des Wegfalls der gesonderten Devisenhandelsermächtigung notwendig gewordene technische Anpassungen vorgenommen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 11 24

Johann Höfinger                 Johanna Schicker

       Berichterstatter              Vorsitzende