6916 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

Um das Kinderbetreuungsgeld während der gesamten Bezugsdauer in voller Höhe zu erhalten, müssen 10 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchgeführt und beim zuständigen Krankenversicherungsträger nachgewiesen werden. Wird dieser Nachweis nicht bis zur Vollendung des 18. Lebensmonates des Kindes erbracht, ist das Kinderbetreuungsgeld ab dem 21. Lebensmonat auf die Hälfte zu reduzieren.

Dies führt zu Härtefällen, wenn sämtliche Untersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden und das Kinderbetreuungsgeld nur deswegen reduziert wird, weil der Nachweis verspätet erbracht wurde. Wenngleich die Bezieherinnen und Bezieher mittels Erinnerungsschreiben an den Nachweistermin erinnert werden, hat die Praxis gezeigt, dass dies nicht ausreichend ist.

Es soll daher möglich sein, das Kinderbetreuungsgeld auch weiterhin in voller Höhe zu erhalten, wenn alle Untersuchungen durchgeführt wurden und nur der Nachweis verspätet erbracht wurde.

Weiters soll in besonderen Ausnahmefällen ein gänzliches Absehen von der Erbringung des Nachweises möglich sein.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 11 24

Johanna Auer Franz Wolfinger

    Berichterstatterin    Stv. Vorsitzender